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Beitragsvergleich für Steuerberater
hier: Deckungssumme: 500.000,-
Alle Beiträge zuzüglich Versicherungssteuer, alle Angaben in EURO
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| Versicherer/Kriterium |
Victoria Vers. |
R + V |
Zurich Vers. |
| Selbstbeteiligung |
Regelselbstbeteiligung (10 % von den ersten 5.000,00, vom Mehrbetrag bis 45.000,00 dann 2,5 %, jedoch mindestens 50 und höchstens 1.500,00) |
10 %, mind. 250,00 und höchstens 1.500,00. |
bei Fest-Selbstbehalt 1.500,00 |
| Beitragsberechnung |
nach Personen |
nach Jahreshonorar |
nach Personen |
| Jahresmaximum |
1 Mio. |
2-fach |
2-fach |
Einzelpraxis
Nach außen in Erscheinung tretende Steuerberater/-bevollmächtigte, je |
1.170,00 |
12,4 %o
Mindestbeitrag 1.240,00 |
1.095,00 |
Sozietät
Nach außen in Erscheinung tretende Steuerberater/-bevollmächtigte, je |
1.170,00 |
Umsatzberechnung |
1.095,00 |
Steuerberatungs-gesellschaft
Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Teilhaber, Gesellschafter, soweit tätig, je |
1.170,00 |
Umsatzberechnung |
1.095,00 |
Beschäftigte
angestellte Steuerberater und freie Mitarbeiter, soweit als Steuerberater zugelassen, je |
292,50 |
Umsatzberechnung |
936,00 |
sonstige Beschäftigte (nicht jedoch Auszubildende und gewerbliches Hilfspersonal
Erster Beschäftigter
Weiter Beschäftigte
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1. Person frei
ab 2. Person 117,00 |
Umsatzberechnung |
1. Person frei
ab 2. Person 109,50 |
| Teilzeitbeschäftige |
58,50 |
Umsatzberechnung |
58,80 |
| Existenzgründung |
50 % Nachlass im ersten Versicherungsjahr, wenn binnen Jahresfrist nach Existenzgründung eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird |
? |
50 %im ersten Versicherungsjahr für den Versicherungsnehmer, die nach erstmaliger Zulassung binnen Jahresfrist einen eigen Praxis eröffnen. |
| Nebentätigkeits-nachlass |
Versicherungsnehmer, die hauptsächlich (mehr als 50 % der Arbeits-zeit) als Angestellte oder Mitarbeiter einer anderen Firma steuerberatend tätig sind und nur die gelegentlich im eigenen Namen ausgeübte Steuerberatung versichern, erhalten auf den Beitrag für nach außen in Erscheinung tretende Steuerberater/-bevollmächtigte
50 % bei Deckungssumme 500.000,00
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Für Versicherungsnehmer, die hauptsächlich (d.h. mehr als 50% ihrer Arbeitszeit) als Angestellte, Sozien oder Mitarbeiter einer anderen Firma steuerberatend tätig sind und nur die gelegentlich in eigenem Namen ausgeübte Steuerberatung versichern. |
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Bemerkung:
In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei bestehenden Verträgen noch veraltete (niedrige) Deckungssummen vereinbart sind. Auch abweichende Selbstbeteiligungen wirken sich auf die Höhe des Beitrages aus.
Fragen Sie uns nach Ihrem individuellen Angebot.
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Haftpflicht Rechtsanwalt, Haftpflicht Steuerberater
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