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Beitagsvergleich für den Rechtsanwalt in Einzelpraxis oder Sozietät

Beitragsvergleich für den Rechtsanwalt

hier: Deckungssumme: 500.000,-
Alle Beiträge zuzüglich Versicherungssteuer, alle Angaben in EURO
Vergleichen Sie!

Versicherer/Kriterium AXA Vers. HDI-Gerling Victoria
Selbstbeteiligung 1.500,00   2.500,00 fest je Schadenfall fester Selbstbehalt 1.500,00
Beitragsberechnung nach Personen nach Personen nach Personen
Jahresmaximum 2-fach 2-fach 2-fach
Einzelpraxis und Sozietät
Nach außen in Erscheinung tretende Rechtsanwalt, je
1.180,00 1.060,00 1.131,00
Beschäftigte die als Rechtsanwalt zugelassen sind, jedoch nicht nach außen in Erscheinung treten, je (80% aus Einzelpraxis-tarifbeitrag)

944,00
(80% aus Einzelpraxis-tarifbeitrag)

848,00
904,80
Juristisch vorgebildete, nicht als Rechtsanwalt zugelassen Mitarbeiter, ohne Referendare im Vorbereitungsdienst, je (50% aus Einzelpraxis-tarifbeitrag)

590,00
(50% aus Einzelpraxis-tarifbeitrag)

530,00
565,50
Fachlich vorgebildete Mitarbeiter für die Bearbeitung von
Steuer- und Buchführungssachen von Mandanten, je
(10% aus Einzelpraxis-tarifbeitrag)

118,00
(10% aus Einzelpraxis-tarifbeitrag)

106,00
113,10
Sonstige Angestellte, Referendare im obligatorischen
Vorbereitungsdienst beim Versicherungsnehmer,
Auszubildende und gewerbliches Personal (z.B. Boten,
Raumpflegepersonal)
kein Beitrag kein Beitrag kein Beitrag
Existenzgründung 50%,
Anfangsnachlass für selbständige tätige Rechtsanwälte im ersten Versicherungsjahr nach erstmaliger Zulassung zur Anwaltschaft.
Nur bei Einzelkanzlei.
Anfangsnachlass
Nachlass für Rechtsanwälte im ersten Versicherungsjahr nach erstmaliger Zulassung
zur Anwaltschaft, soweit sie nicht als angestellter Rechtsanwalt oder Sozius in eine
bestehende Praxis eintreten.
a) Jahresumsatz bis 12.000,00 Nachlass: 60%
b) Jahresumsatz über 12.000,00 Nachlass: 50%
Der Nachlass wird für maximal 1 Jahr gewährt.
Beitrag für Versicherungsnehmer im ersten Versicherungsjahr, die nach erstmaliger Zulassung zur Rechtsanwaltschaft binnen Jahresfrist eine eigene Praxis eröffnen und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen:
495,00
Nebentätigkeits-nachlass a) Ermäßigte Prämie für Rechtsanwälte, die bei ihrem Arbeitgeber angestellt sind und nur ihre nebenberufliche ausgeübte frei Anwaltstätigkeit versichern
225,00
b) Ermäßigte Prämie für Rechtsanwälte, die bei einem Rechtsanwalt angestellt und über dessen Vertrag mitversichert sind und nur ihre nebenberufliche ausgeübte freie Anwaltstätigkeit versichern
168,00
Nebentätigkeit eines angestellten Rechtsanwaltes
a) Jahresumsatz bis 3.000,00 bei fest SB 105,00*
b) Jahresumsatz 3.001,00 bis 6.000,00 bei fest SB 140,00 EUR*
(Honorareinnahmen ohne USt.)
6.001,00 bis 12.000,00 60%;

12.001,00 bis 18.000,00 40%;

18.001,00 bis 24.000,00 25%;

24.001,00 bis 30.000,00 15%;

30.001,00 bis 50.000,00 10%;

ab 50.001,00 kein Nachlass zulässig
* Nur zu vereinbaren bei Deckungssumme 250.000 max. 4-fach p.a.
Angestellte Rechtsanwälte und Juristen mit Anwaltszulassung im Angestelltenverhältnis (Pflichtversicherung!): Versicherungsschutz besteht nur für die nebenberuflich im eigenen Namen geringfügig ausgeübte Anwaltstätigkeit:
580,50

Haftpflicht Rechtsanwalt der R+V

Die R+ V bietet eine interessante Alternative an:
Die Beitragsberechnung erfolgt auf Basis des Jahreshonorars.
Beispiel:
Jahreshonorar über EUR 50.000
Bei einer Deckungssumme von 500.000 EUR
Beitragssatz: 11%o, Mindestbeitrag jedoch 1.100 EUR
Selbstbehalt: 1.500 EUR fest

Anmerkung:

In der Praxis zeigt sich, dass bei bestehenden Verträgen noch veraltete (niedrige) Deckungssummen vereinbart sind. Auch die Vereinbarung von anderen Selbstbeteiligungen wirken sich auf die Höhe des Beitrages aus.


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