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Hier finden Sie eine umfassende Erläuterung zur Haftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) für Steuerberater und für den Rechtsanwalt, sowie einen Beitragsvergleich einiger Anbieter.
Vorab einige wichtige Informationen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Steuerberater.
Grundlage der Verträge:
Für den jeweiligen Versicherungsvertrag gelten in der Regel die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschafren-Haftpflichtversicherung, sowie die Besonderen Bedingungen und Riskobeschreibungen, je nach Beruf (Rechtsanwalt oder Steuerberater).
Versicherungsschutz:
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz, gegen echte Vermögensschäden. Das sind Schadenereignisse, die weger Personen- noch Sachschäden sind und auch sich nicht aus diesen herleiten.
Für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater und Rechtsanwälte gilt die Verstoßdeckung:
Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit auf. Diesem Umstand trägt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater und Rechtsanwälte durch das Verstoßprinzip Rechnung.
Versicherungsfall ist nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschaden) oder die Anspruchserhebung (die Geltendmachung durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.
Maßgeblich für die Ersatzleistung im Schadenfall ist die zum Zeitpunkt des Verstoßes vereinbarte Versicherungssumme, die nachträglich auch nicht mehr geändert werden kann.
Nachlass für Existenzgründer:
Bei Existenzgründung eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes gewähren die meisten Versicherer einen Nachlass von bis zu 50 % für das "erste" Berufsjahr nach erstmaliger Zulassung als Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Prämienberechnung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater und Rechtsanwälte:
Die Berechnung erfolgt entweder auf Basis des Jahreshonorar oder nach der Anzahl der Personen. Unterschiede bei den Beiträgen ergeben sich dann noch aus der Form der gewählten Selbstbeteiligung (Staffel-Selbstbehalt oder fester Selbstbehalt).
Haben Sie Fragen zu Haftpflichtversicherung für Steuerberater oder Rechtsanwälte wenden Sie sich bitte an uns. Gerne erhalten Sie einen Vorschlag für Ihren persönlichen Bedarf.
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